Allgemeine Geschäftsbedingungen www.tafel-silber.ch (Tafelsilber/ts) 2021

 

 Allgemeine Bestimmungen

1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Bedingungen sind anwendbar auf alle von Tafelsilber ausgestellten Verträge.

2. Vertragsabschluss

Tafelsilber stellt dem Kunden jeweils eine schriftliche Offerte resp. eine Auftragsbestätigung betreffend Events, Vermietungen, Dekorationen zu. Sobald die mündliche oder schriftliche Zusage des Kunden zur Offerte von ts vorliegt, gilt der Vertrag als abgeschlossen.

3. Kündigung durch den Kunden

Wird der Vertrag durch den Kunden storniert, haftet der Kunde in jedem Falle für die bereits von ts vorgenommenen Leistungen und Auslagen. Ebenso werden vereinbarte Sonderleistungen in jedem Fall in Rechnung gestellt. Die weitergehenden Ansprüche von ts bei Kündigung des Kunden richten sich nach den Bestimmungen von Ziffer 9.

4. Kündigung durch Tafelsilber

Hat ts Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder ihren Ruf gefährdet, so ist ts berechtigt, den Vertrag jederzeit entschädigungslos zu kündigen.

5. Preise

Die Preise richten sich nach den separaten Tarifen von ts. Die Preise sind in Schweizer Franken angegeben. Preisänderungen sind jederzeit möglich, wobei die von ts erstellten Offerten während sechs Monaten ab Ausstellung ihre Gültigkeit behalten.

6. Zahlungsbedingungen / Kosten bei Absage durch Kunden

Wird ein Event nach Vertragsabschluss abgesagt, so sind die angefallenen Dritt- Kosten (z.B. Unterhaltungsprogramm, grafische und technische Arbeiten, Warenbestellungen, etc. ) samt Annullierungsgebühren durch den Kunden vollumfänglich zu bezahlen.

Die von Tafelsilber ausgestellten Offerten / Rechnungen sind detailliert gegliedert und wie folgt zu bezahlen.

1. Begleichen des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung. 

2. Begleichen des Gesamtbetrages in Raten, 1. Rate bei Auftragserteilung. Raten gemäss Vereinbarung mit dem Kunden.

3. Bereits geleistete Raten werden nach Bezahlung durch Kunden / nach Stornierung des Auftrages nicht rückerstattet (
resp. siehe unter Punkt 8).

  • 1. Rate bei Vertragsabschluss, max. 3 Raten (Ausnahmen nach Absprache möglich)
  • 2. bis letzte vereinbarte Rate wird auf die verbleibende Zeit bis 30 Tage vor Anlass gleichmässig verteilt
  • Schlussabrechnung (Zusatzleistungen und allfällige Schäden) sind bis 7 Tage nach dem Anlass zu begleichen
  • In einzelnen Fällen behält sich Tafelsilber vor, die Zahlungsmodalitäten individuell anzupassen.

7. Haftung
Die Haftung von ts ist in allen Fällen beschränkt auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit. ts haftet in keinem Fall für Folgeschäden oder Schäden infolge von höherer Gewalt, Pandemien. Die besonderen Haftungsbestimmungen gemäss Ziffer 9bleiben vorbehalten.

 

8. Kündigung/Absage des Events durch den Kunden

Wird ein Event nach Vertragsabschluss abgesagt, so sind die angefallenen Dritt- Kosten (z.B. Unterhaltungsprogramm, grafische und technische Arbeiten, Warenbestellungen, etc. ) samt Annullierungsgebühren durch den Kunden vollumfänglich zu bezahlen.

Zusätzlich fallen von seitens ts folgende Kosten an:

  • Die bereits geleisteten Raten werden mit dem bisherig geleisteten Aufwand (bspw. Stunden für Vorbereitungen, Offerte, Koordinationen etc. / 80.- pro Stunde) von ts abgerechnet.
  • Falls vom bereits angezahlten Betrag nach Abzug der Aufwände von ts (bspw. Stunden für Vorbereitungen, Offerte, Koordinationen etc. / 80.- pro Stunde) ein Überschuss zugunsten des Kunden besteht, wird dieser innert 14 Tagen zurückbezahlt.
  • Die Kündigung / Absage des Events ist bis zu 30 Tagen vor Anlass möglich. Danach wird der Gesamtbetrag fällig.
  • In besonderen Fällen behält sich Tafelsilber vor, die Zahlungsmodalitäten individuell anzupassen.

9. Haftung

Von dem in Ziffer 7 beschriebenen Umfang sind sämtliche Haftungsansprüche für Personenschäden, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Objekten, sowie alle weiteren Ersatzansprüche des Kunden gegenüber ts ausgeschlossen. Der Kunde haftet für sämtliche Verunreinigungen, Beschädigungen und Schäden aller Art, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht. Das Übergabeprotokoll, welches durch ts und den Kunden/die Kunden bei Abgabe des Mietmaterials unterzeichnet wird, sowie die darin festgelegten Mankopreise, sind fester Vertragsbestandteil.

 

III. Vermietungen

10. Vertragsänderung- Anpassung
Der Kunde kann bis 14 Tagen vor dem Liefertermin den Auftrag anpassen, das Datum steht auf der Auftragsbestätigung. Bei einer Vergrösserung des Auftragsvolumens bestehen keine Limiten. Bei einer Reduktion des Auftrages wird der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis in jedem Fall zur Zahlung fällig. Die Mietdauer ist in der Auftragsbestätigung festgelegt. Bei einer Auftragsanpassung ab 14 Tagen vor Liefertermin fällt in jedem Fall eine Änderungspauschale in der Höhe von 250.00 CHF an.

11. Miete

Die Vermietung von Räumlichkeiten oder Dekorationsmaterial richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, sofern nachstehend nichts oder nichts Abweichendes vereinbart worden ist.

12. Haftung

Der Kunde haftet auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden am Mietobjekt, sowie am Inventar und Mobiliar des Mietobjekts, wie auch für jeden aufgrund zweck- und vertragswidriger Nutzung entstehenden Schaden.

13. Reinigung

Die Reinigung der Mietartikel sind (falls nicht anders vereinbart) im Preis inbegriffen. Bei überdurchschnittlicher Verunreinigung behalten wir uns vor, diese separat zu verrechnen.

14. Zustand Material

Beim Mietmaterial handelt es sich meist um gebrauchte Artikel. Reklamationen sind sofort nach Erhalt der Ware anzubringen. Fehlendes Material muss bei der Übergabe festgestellt werden.

15. Rücknahme

Gelieferte Artikel sind im angelieferten Zustand (ohne Reinigung falls nicht anders vereinbart) zu retournieren.
Der Rücknahmetermin ist einzuhalten und Verzögerungen durch höhere Gewalt müssen uns umgehend gemeldet werden.

16. Reparaturen, Beschädigungen, Verlust

Durch den Kunden verursachte Schäden werden zulasten des Kunden verrechnet. Abhanden gekommenes oder defektes, zerstörtes Material, welches nicht mehr repariert werden kann (gilt auch für Artikel, welche nicht mehr gereinigt werden können), wird der Mankopreis in Rechnung gestellt. Mankopreise sind in der Mietmaterialliste ersichtlich. Nach Annahme des Materials durch den Kunden (Lieferschein) ist dieser für sämtliche Schäden und Verluste haftbar.

17. Eigentum

Das von uns gelieferte Material bleibt Tafelsilber - Eigentum und kann weder veräussert, belehnt, noch verpfändet werden. Das Material ist nicht gegen Diebstahl versichert.

 18. Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und ts untersteht Schweizerischem Recht.

Gerichtsstand Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und ts ist Wetzikon ZH.
Tafelsilber hat jedoch auch das Recht, den Kunden / die Kundin am ordentlichen Gerichtsstand zu belangen. Der Kunde hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen von ts gelesen und erklärt sich mit den AGB der ts einverstanden.